Aufruf des Landeskassiers

Bitte die Einzahlungsscheine korrekt beschriften bzw. eine nachvollziehbare Kennzeichnung (betreffend das Vereinsmitglied) zu tätigen.

Es kommt immer wieder vor, dass Drittpersonen die Zahlscheine einzahlen und ihren eigenen Namen auf dem Schein vermerken.

  1.  Es ist zu beachten, dass bei KONTOINHABER/AUFTRAGGEBER/IN – die Person eingetragen wird – welche  Mitglied im Verein ist und diese Überweisung tätigt (ALSO: das zu zahlende Mitglied des TJSchV 1875- keine Fremdperson)
  2.  Wenn eine Drittperson den Zahlschein einzahlt, dann bitte unbedingt bei VERWENDUNGSZWECK  das Mitglied für welches die Einzahlung getätigt wird namentlich nennen mit Ortsangabe, damit

nachvollzogen werden kann FÜR WEN diese Einzahlung erfolgt.

Es ist für unseren Landeskassier sehr mühsam aus zu forschen wer den Betrag eingezahlt hat, wenn nicht das Mitglied namentlich genannt wird bzw. eingetragen ist. Die Recherchen sind mit sehr viel Mühe, Gesprächen bei den Banken und Zeitaufwand verbunden. Das alles muss nicht sein wenn die Zahlscheine korrekt ausgefüllt werden.

Der Landesvorstand bittet um Verständnis, betreffend dieser sich in letzter Zeit verstärkten Problematik   bzw. dieses Anliegens und bedankt sich schon im Vorhinein für euer Bemühen, zukünftig korrekte Transaktionen durchzuführen.